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Konkrete Hilfestellung für freiwillige Kooperationen
Der Europäische Gerichtshof hat am 21.06.2018 die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie aus dem Jahr 1991 verurteilt. Deutschland mache zu wenig für den flächendeckenden Grundwasserschutz, so die Begründung des Gerichts. Aber auch ein nicht unerheblicher Teil unseres Rohwassers in den Trinkwassereinzugsgebieten ist mit Nitrat belastet.
In diesem Zusammenhang möchte die Regierung von Unterfranken die wertvolle Arbeit zur Reduzierung von Nitratbelastungen im Trinkwassereinzugsgebiet der unterfränkischen Wasserversorgungsunternehmen unterstützen. Der erstmals beim diesjährigen Wasserforum Unterfranken vorgestellte Leitfaden wurde gemeinsam mit ausgewählten Wasserversorgern und Kollegen der Landwirtschaftsverwaltung entwickelt und mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie dem Landesamt für Umwelt abgestimmt.
Der Leitfaden bietet konkrete Hilfestellungen zur Aufnahme bzw. Verbesserung von freiwilligen Kooperationen zwischen Wasserversogern und Landwirten in Trinkwassereinzugsgebieten mit Nitratproblemen. Neben fachlichen Informationen zu den erforderlichen Arbeitsschritten beinhaltet der Leitfaden auch einen Maßnahmenkatalog, eine Checkliste, eine Muster-Kooperationsvereinbarung sowie ausgewählte Erfolgsbeispiele. Es gilt der Grundsatz: „Vorsorge ist besser als Nachsorge“. Und freiwillige Kooperationen sind in der Regel der bessere Weg als eine teure technische Aufbereitung.
Der Leitfaden wurde im Sommer 2018 an alle Wasserversorgungsunternehmen im Regierungsbezirk Unterfranken in dreifacher Ausfertigung versendet. .