Besser vorbeugen als sanieren
Wirkungsvoller Grundwasserschutz wendet Gefahren schon im Vorfeld ab. Das Gebiet rings um den Brunnen oder die Quelle ist deshalb in drei Schutzzone unterteilt. Hier gelten unterschiedlich strenge Auflagen und Verbote.
Maßgeschneiderter Schutz für Brunnen und Quellen
Die Größe eines Wasserschutzgebiets richtet sich nach den hydrogeologischen Gegebenheiten und der Beschaffenheit des Bodens. Fachleute ermitteln beispielsweise Fließrichtung und Fließgeschwindigkeit des Grundwassers sowie die Schutzfunktion des Bodens, um Lage und Größe des Schutzgebiets zu bestimmen.
In Porengrundwasserleitern kommt das Wasser z.B. nur wenige Dezimeter pro Tag vorwärts, in den Klüften von Festgestein rauscht es manchmal mit mehreren Hundert Metern pro Tag dahin. Die Zone II eines Wasserschutzgebietes wird so festgelegt, dass das Grundwasser von ihrem Rand aus 50 Tage braucht, um durch den Untergrund zur Trinkwasserfassung zu fließen. Die hohen Fließgeschwindigkeiten im bei uns meist klüftigen Untergrund bewirken, dass die Wasserschutzgebiete in Unterfranken oft größer bemessen sind als in anderen Teilen Bayerns.
Die Schutzzonen und ihre Auflagen
Zone I
(Fassungsbereich)
Zone II
(engere Schutzzone)
Zone III
(weitere Schutzzone)
Brunnen
Wasserwerk mit
Hochbehälter
Fließrichtung
Grundwasser