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Situation in Unterfranken
Funktion von Wasserschutzgebieten
Besser vorbeugen als sanieren
Wirkungsvoller Grundwasserschutz wendet Gefahren schon im Vorfeld ab. Das Gebiet rings um den Brunnen oder die Quelle ist deshalb in drei Schutzzone unterteilt. Hier gelten unterschiedlich strenge Auflagen und Verbote.
Maßgeschneiderter Schutz für Brunnen und Quellen
Die Größe eines Wasserschutzgebiets richtet sich nach den hydrogeologischen Gegebenheiten und der Beschaffenheit des Bodens. Fachleute ermitteln beispielsweise Fließrichtung und Fließgeschwindigkeit des Grundwassers sowie die Schutzfunktion des Bodens, um Lage und Größe des Schutzgebiets zu bestimmen.
In Porengrundwasserleitern kommt das Wasser z.B. nur wenige Dezimeter pro Tag vorwärts, in den Klüften von Festgestein rauscht es manchmal mit mehreren Hundert Metern pro Tag dahin. Die Zone II eines Wasserschutzgebietes wird so festgelegt, dass das Grundwasser von ihrem Rand aus 50 Tage braucht, um durch den Untergrund zur Trinkwasserfassung zu fließen. Die hohen Fließgeschwindigkeiten im bei uns meist klüftigen Untergrund bewirken, dass die Wasserschutzgebiete in Unterfranken oft größer bemessen sind als in anderen Teilen Bayerns.

Inhalte auf dieser Seite
Die Schutzzonen und ihre Auflagen
Der Fassungsbereich (Zone I)
Ziel: Unmittelbarer Schutz des Brunnens oder der Quelle vor Verunreinigungen.
Die Fläche ist eingezäunt.
Nur ausgewählte Personen haben Zutritt.
Die engere Schutzzone (Zone II)
Ziel: Schutz vor Bakterien und anderen Krankheitserregern.
Verbote und Auflagen sind z. B.:
- Keine Verlegung von Abwasserkanälen
- Kein Neubau von Häusern und Wohngebieten
- Kein Einbau von Öltanks
- Keine Beweidung und Freilandtierhaltung
- Keine Ausbringung von Wirtschaftsdüngern oder Klärschlamm
Die weitere Schutzzone (Zone III)
Ziel: Schutz vor schwer abbaubaren Stoffen wie Chemikalien und ausreichende Reaktionszeit bei Unfällen.
Verbote und Auflagen sind z. B.:
- Rohstoffabbau nur im Randbereich, wenn Schutzfunktion des Bodens nicht wesentlich gemindert wird
- Kein Bau von Deponien
- Tierhaltung und Beweidung möglich, wenn Grasnarbe nicht flächig verletzt wird
- Begrenzte Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
- Besondere Sicherheitsbestimmungen für Tanks, Leitungen und Neubau von Häusern
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Zone I
(Fassungsbereich)
2
Zone II
(engere Schutzzone)
3
Zone III
(weitere Schutzzone)
4
Brunnen
5
Wasserwerk mit
Hochbehälter
6
Fließrichtung
Grundwasser
Kontakt
Regierung von Unterfranken
Sachgebiet Wasserwirtschaft
Peterplatz 9, 97070 Würzburg
E-Mail: wasser@reg-ufr.bayern.de